Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der Mekom GmbH & Co.KG. (nachfolgend kurz »Mekom« genannt) und dem Auftraggeber.

2. Auftragserteilung, -durchführung/ Vertragsschluss
Der Auftraggeber erhält von Mekom ein (auf Grundlage der geführten Vorgespräche erstelltes) schriftliches Angebot. Dieses Angebot enthält Inhalt, Umfang, sowie Kosten von Lieferung und Leistung. Mekom sieht sich 14 Tage ab Zugang des Angebotes beim Auftraggeber an dieses gebunden. Der Vertrag zwischen Mekom und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn der Auftraggeber den Auftrag unterzeichnet und der unterzeichnete Auftrag der Mekom innerhalb der 14-tägigen Frist zugegangen ist. Mekom verpflichtet sich, alle Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Zur Erbringung der Leistungen kommen professionelle Lieferanten und fachlich qualifiziertes Personal zum Einsatz. Mekom behält sich vor, Dienstleistungen im Unterauftrag durchführen zu lassen. Diese unterliegen den vereinbarten Regelungen. Alle Änderungen und Ergänzungen der vertraglichen Leistungen bedürfen der Schriftform.

Die steuerlichen Voraussetzungen und Richtlinien für die Gewährung von Incentive-Reisen, Events und Bewirtungen sind dem Auftraggeber bekannt. In diesem Sinne wird der Auftraggeber der Mekom rechtzeitig mitteilen und vorgeben, wie die Rechnungsstellung seitens Mekom an ihn (Auftraggeber) zu erfolgen hat, damit die bei dem Auftraggeber ggf. zu erfüllenden steuerlichen Pflichten gewährleistet sind.
Auftraggeber und Mekom sind sich einig darin, dass alle von Mekom organisierten Incentive-Reisen und Bewirtungen nur im Sinne und für den Auftraggeber veranstaltet werden. Die im Rahmen der Eventgestaltung relevanten steuerlichen Vorschriften werden nicht von der Mekom beachtet, sondern gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Schweigepflicht
Mekom verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen unternehmensbezogenen Daten und Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.

4. Rechte
Der Auftraggeber versichert, dass alle von ihm der Mekom zur Verfügung gestellten Unterlagen frei von Rechten Dritter sind. Die Nutzungsrechte der Mekom an audiovisuellen Leistungen gehen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen auf den Auftraggeber über. Urheberrechte sowie die weiteren Verwertungsrechte an Konzeptionen verbleiben bei der Mekom.

5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, durch Bereitstellung aller nötigen Informationen und Unterlagen, die Arbeit der Mekom zu unterstützen. Vonseiten des Auftraggebers werden kompetente Ansprechpartner genannt. Bei Veranstaltungen muss der Auftraggeber die endgültige Zahl der Teilnehmer bis zum vereinbarten Datum spätestens jedoch vier Werktage vor dem Termin mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.

6. Haftung
Mekom haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt. In Bezug auf die Haftung von Mekom für das Handeln ihrer Erfüllungsgehilfen gilt vorgenanntes entsprechend. Der Auftraggeber haftet für Verluste und Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind ebenso wie für Verluste und Beschädigungen, die er selbst verursacht hat.

7. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart sind die Rechnungen der Mekom binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug und frei von Bankspesen zahlbar.

8. Storno, Kündigung
Verträge sind nur außerordentlich aus wichtigem Grund kündbar. Kann eine Leistung nicht erbracht oder eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass Mekom dies zu verantworten hat, so behält sich  Mekom vor, alle bis dahin entstanden Kosten sowie eine angemessene Vergütung in Rechnung zu stellen.

9. Sonstiges
Bei der Ausrichtung von Events behält sich Mekom vor, Veranstaltungsprogramme – z.B. aus Witterungsgründen – kurzfristig zu ändern.

10. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle vertragsrechtlichen Angelegenheiten ist Andernach, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts/öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Das Rechtsverhältnis der Parteien unterliegt dem Deutschen Recht.

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